Information Rundum aus Eppstein
Allgemeinverfügung zur Geflügelpest
Die Allgemeinverfügung regelt Maßnahmen zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) im Main-Taunus-Kreis. Sie ist auf der Homepage der Stadt Eppstein oder des Main-Taunus-Kreises einsehbar. Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen gehalten werden. Das Verbringen von Geflügel aus Risikogebieten zu Veranstaltungen wie Börsen oder Märkten ist mit Ausnahme genehmigter Ausstellungen untersagt. Geflügelhalter müssen Ein- und Ausgänge zu Ställen sichern. Schutzkleidung und Desinfektionsmaßnahmen sind verpflichtend. Futter, Einstreu, Gegenstände und Gerätschaften, die für das Geflügel vorgesehen sind und genutzt werden, sind gegen Kontakt mit Wildvögeln und Schadnagern zu sichern. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Eppstein oder des Main-Taunus-Kreises einsehbar.
Quelle: Stadt Eppstein, PM vom 07.11.2025
